38 Stunden Ausbildung Luftsicherheitsbeauftragter
als Web Seminar mit Seminarleiter

Themen der Schulung

Motivation von Mitarbeitern

Befähigung zur Motivation von Personen sowie situationsangemessener Umgang mit Mitarbeitern

Pädagogische Fertigkeiten in Bezug auf

  • Motivations- und Führungsmodelle
  • bewusste Gesprächsgestaltung
  • Stressfaktoren

Kenntnis der verschiedenen Qualitätskontrollmaßnahmen

Kenntnis der aktuellen Rechtsgrundlagen der Qualitätskontrolle und Zuständigkeiten in der jeweils geltenden Fassung

  • VO (EU) Nr. 72/2010,
  • VO (EU) Nr. 18/2010,
  • VO (EG) Nr. 300/2008,
  • Nationales Qualitätskontrollprogramm
  • Zuständige Behörden und Organisationen

Kenntnis über internationale und unionsweite Qualitätskontrollmaßnahmen

Internationale Qualitätskontrollmaßnahmen (z.B. ICAO-Audits, ECAC-Audits)

Europäische Qualitätskontrollmaßnahmen   (z.B. EU-Inspektionen, EU-Audits)

Nationale Qualitätskontrollmaßnahmen

  • Audit
  • Inspektionen
  • Test
  • Erhebungen
  • Untersuchungen

Kenntnisse der internen Qualitätskontrolle

Kenntnis der Ziele und Struktur interner Qualitätssicherung

  • Aufgaben und Ziele gemäß VO (EG) Nr. 300/2008 Art. 10ff.
  • Mindestanforderungen: Qualitätssicherungsverfahren und Dokumentation
  • Grundaussagen der internen Qualitätssicherung im Sicherheitsprogramm des Unternehmens
  • Interne Qualitätskontrollmaßnahmen:
  • Durchführung von regelmäßigen QS-Audits und “Sicherheitstests”
  • Anlassbezogene Qualitätsmaßnahmen bei behördlichen Feststellungen
  • Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen

Vertiefung der Kenntnis zur Durchführung eigener Qualitätskontrollen

Einhaltung der MIndestsicherheitsstandards sowie der aktuellen Anordnungslage

Methodik der internen Qualitätssicherung

Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post

Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post aller Beteiligten der sicheren Lieferkette und die Folge bei nicht ausreichendem Schutz

Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen stattfinden, bis zum Abflug des Luftfahrzeugs,  mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu schützen.

Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der Produktion bis zur Beförderung

Anforderungen an den bekannten Versender/geschäftlichen Versender

  • gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich (Zutrittskontrolle)
  • beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess (geschultes
  • Personal)
  • gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle)

Anforderungen an den regB:

  • Herkunft der Sendung
  • Identitätsfeststellung
  • Annahme nicht kontrollierter Sendungen
  • Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter Lagerbereich
  • – Zutrittskontrolle)
  • Begleitdokumentation

Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, bei der Beförderung:

  • Sendungen werden vom reglementierten Beauftragten, bekannten oder geschäftlichen Versender manipulationssicher verpackt oder versiegelt.
  • Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert werden, ist manipulationssicher zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR – Seile zu sichern, Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu überwachen.

Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, gelten vor unbefugten Zugriffen geschützt, sofern:

  • sie sich in einem sensiblen Bereich (Flughafen) befinden
  • sie sich in einem anderen Teil als im sensiblen Bereich (gesichertes Betriebsgelände) befinden

wenn:

  1. a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei

verbotene Gegenstände eingebracht werden können, oder

  1. b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der Zugang auf

Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und der Verladung

von Fracht und Postsendungen vertraut sind.

Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend geschützten/ gesicherten Fracht- und Postsendungen;

Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von kontrollierter Fracht;

Beispiele unsicherer Fracht und Post (Manipulation/transportbedingte Beschädigung etc.)

Mögliche Verstecke bei Fracht und Post

Kenntnis der Versteckmöglichkeiten

Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost

Kenntnis der Beförderungsanforderungen

Kenntnis der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen

Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem. Kapitel 6.6 der DVO (EU) 2015/1998 (Versiegelung/sichere Verwahrung während des Transports u. danach)

Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl. Dokumentation

Anforderungen an den Schutz für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen

Kenntnis der jeweils geltenden Anforderungen sowie der Möglichkeiten zur Gewährleistung des Schutzes

  • Schutz von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer Schutz, Überwachung)
  • Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, sicheren Bordvorräten und Flughafenlieferungen
  • Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation
  • Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
  • Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung und Verwahrung von manipulationssicheren Beuteln (STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der DVO (EU) 2015/1998

Mögliche Verstecke bei Bordvorräten, Flughafenlieferunten sowie Post- und Material von Luftfahrtunternehmen

Kenntnis der Versteckmöglichkeiten

Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und Flughafenlieferungen, Post- und Material der Luftfahrtunternehmen

Kenntnis der Beförderungsanforderungen

Kenntnis der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen

  • Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der damit verbundenen Dokumentation
  • Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem. Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998
  • Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998

Kapitel 11.2.5

Dauer
38 Unterrichtsstunden

Veranstaltungsart
Live Web Seminar mit Seminarleiter

Termine

Schulungsgebühr

  • 1.249,00 € netto

  • 237,31 € USt.

  • 1.486,31 € brutto