5 Stunden Fortbildung Luftsicherheitsbeauftragter
als Web Seminar mit Seminarleiter
Themen der Schulung
Motivation von Mitarbeitern
Befähigung zur Motivation von Personen sowie situationsangemessener Umgang mit Mitarbeitern
Pädagogische Fertigkeiten in Bezug auf
- Motivations- und Führungsmodelle
- bewusste Gesprächsgestaltung
- Stressfaktoren
Kenntnis der verschiedenen Qualitätskontrollmaßnahmen
Kenntnis der aktuellen Rechtsgrundlagen der Qualitätskontrolle und Zuständigkeiten in der jeweils geltenden Fassung
- VO (EU) Nr. 72/2010,
- VO (EU) Nr. 18/2010,
- VO (EG) Nr. 300/2008,
- Nationales Qualitätskontrollprogramm
- Zuständige Behörden und Organisationen
Kenntnis über internationale und unionsweite Qualitätskontrollmaßnahmen
Internationale Qualitätskontrollmaßnahmen (z.B. ICAO-Audits, ECAC-Audits)
Europäische Qualitätskontrollmaßnahmen (z.B. EU-Inspektionen, EU-Audits)
Nationale Qualitätskontrollmaßnahmen
- Audit
- Inspektionen
- Test
- Erhebungen
- Untersuchungen
Kenntnisse der internen Qualitätskontrolle
Kenntnis der Ziele und Struktur interner Qualitätssicherung
- Aufgaben und Ziele gemäß VO (EG) Nr. 300/2008 Art. 10ff.
- Mindestanforderungen: Qualitätssicherungsverfahren und Dokumentation
- Grundaussagen der internen Qualitätssicherung im Sicherheitsprogramm des Unternehmens
- Interne Qualitätskontrollmaßnahmen:
- Durchführung von regelmäßigen QS-Audits und “Sicherheitstests”
- Anlassbezogene Qualitätsmaßnahmen bei behördlichen Feststellungen
- Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen
Vertiefung der Kenntnis zur Durchführung eigener Qualitätskontrollen
Einhaltung der MIndestsicherheitsstandards sowie der aktuellen Anordnungslage
Methodik der internen Qualitätssicherung
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post aller Beteiligten der sicheren Lieferkette und die Folge bei nicht ausreichendem Schutz
Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen stattfinden, bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu schützen.
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der Produktion bis zur Beförderung
Anforderungen an den bekannten Versender/geschäftlichen Versender
- gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich (Zutrittskontrolle)
- beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess (geschultes
- Personal)
- gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle)
Anforderungen an den regB:
- Herkunft der Sendung
- Identitätsfeststellung
- Annahme nicht kontrollierter Sendungen
- Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter Lagerbereich
- – Zutrittskontrolle)
- Begleitdokumentation
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, bei der Beförderung:
- Sendungen werden vom reglementierten Beauftragten, bekannten oder geschäftlichen Versender manipulationssicher verpackt oder versiegelt.
- Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert werden, ist manipulationssicher zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR – Seile zu sichern, Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu überwachen.
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, gelten vor unbefugten Zugriffen geschützt, sofern:
- sie sich in einem sensiblen Bereich (Flughafen) befinden
- sie sich in einem anderen Teil als im sensiblen Bereich (gesichertes Betriebsgelände) befinden
wenn:
- a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei
verbotene Gegenstände eingebracht werden können, oder
- b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der Zugang auf
Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und der Verladung
von Fracht und Postsendungen vertraut sind.
Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend geschützten/ gesicherten Fracht- und Postsendungen;
Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von kontrollierter Fracht;
Beispiele unsicherer Fracht und Post (Manipulation/transportbedingte Beschädigung etc.)
Mögliche Verstecke bei Fracht und Post
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Kenntnis der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen
Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem. Kapitel 6.6 der DVO (EU) 2015/1998 (Versiegelung/sichere Verwahrung während des Transports u. danach)
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl. Dokumentation
Anforderungen an den Schutz für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen
Kenntnis der jeweils geltenden Anforderungen sowie der Möglichkeiten zur Gewährleistung des Schutzes
- Schutz von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer Schutz, Überwachung)
- Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, sicheren Bordvorräten und Flughafenlieferungen
- Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation
- Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
- Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung und Verwahrung von manipulationssicheren Beuteln (STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der DVO (EU) 2015/1998
Mögliche Verstecke bei Bordvorräten, Flughafenlieferunten sowie Post- und Material von Luftfahrtunternehmen
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und Flughafenlieferungen, Post- und Material der Luftfahrtunternehmen
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Kenntnis der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen
- Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der damit verbundenen Dokumentation
- Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem. Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998
- Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998