Down­loads

Die Down­loads der Zoll­ex­per­ten

Die Down­loads der Zoll­ex­per­ten

Zoll­ab­wick­lung Import

Abfer­ti­gungs­auf­trag Import

Mit dem Abfer­ti­gungs­auf­trag Import beauf­tra­gen Sie uns, eine kon­kre­te Sen­dung zoll­recht­lich abzu­fer­ti­gen, die von Ihnen impor­tiert wird. Hier­mit geben Sie uns die Erlaub­nis, in Ihrem Namen alle not­wen­di­gen zoll­recht­li­chen For­ma­li­tä­ten zu erle­di­gen. Der Abfer­ti­gungs­auf­trag Import ent­hält wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen wie die Art der impor­tier­ten Waren, den Ursprungs­ort und die Trans­port­art.

AV Schein

Ein AV-Schein ist ein wich­ti­ges Doku­ment, das es Ihnen ermög­licht, Waren zur Repa­ra­tur oder Ver­ede­lung ein­zu­füh­ren. Mit die­sem Schein wird nur der rei­ne Repa­ra­tur- oder Ver­ede­lungs­wert der Ware ver­zollt, anstatt des vol­len Waren­werts. Ohne die­sen Schein sind wir nicht befugt, Ihre Ware zur Repa­ra­tur oder Ver­ede­lung ein­zu­füh­ren, was zusätz­li­che Zöl­le und Steu­ern zur Fol­ge haben kann.

Frei­hal­tungs­er­klä­rung

Die Frei­hal­tungs­er­klä­rung dient zur Beauf­tra­gung eines T Papiers. Die­se ver­pflich­tet den Auf­trag­ge­ber zur ord­nungs­ge­mä­ßen Schlie­ßung des T Papiers.

VO Schein

Die­se Voll­macht dient zur kor­rek­ten Ein­fuhr von Waren zur vor­über­ge­hen­den Ver­wen­dung, ohne dass dabei Zoll­ab­ga­ben ent­ste­hen. Der VO Schein wird u.a. für Waren zur Aus­stel­lung oder Vor­füh­rung genutzt.

Zoll­ab­wick­lung Export

Abfer­ti­gungs­auf­trag Export

Mit dem Abfer­ti­gungs­auf­trag Export beauf­tra­gen Sie uns, eine kon­kre­te Sen­dung zoll­recht­lich abzu­fer­ti­gen, die von Ihnen expor­tiert­wird. Hier­mit geben Sie uns die Erlaub­nis, in Ihrem Namen alle not­wen­di­gen zoll­recht­li­chen For­ma­li­tä­ten zu erle­di­gen. Der Abfer­ti­gungs­auf­trag Export ent­hält wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen wie die Art  der expor­tier­ten Waren, den Bestim­mungs­ort und die Trans­port­art.

Zoll­voll­macht Export

Eine Zoll­voll­macht Export ist ein Doku­ment, mit dem Sie uns die Voll­macht ertei­len, in Ihrem Namen beim Zoll tätig zu wer­den. Ohne die­se Voll­macht sind wir nicht befugt, in Ihrem Namen beim Zoll zu agie­ren. Wir benö­ti­gen die­se Voll­macht, um im Auf­trag Ihres Unter­neh­mens die not­wen­di­gen Zoll­for­ma­li­tä­ten durch­zu­füh­ren und die Aus­fuhr Ihrer Waren zu ermög­li­chen.

Frei­hal­tungs­er­klä­rung

Die Frei­hal­tungs­er­klä­rung dient zur Beauf­tra­gung eines T Papiers. Die­se ver­pflich­tet den Auf­trag­ge­ber zur ord­nungs­ge­mä­ßen Schlie­ßung des T Papiers.

Fracht­kon­trol­len

Auf­trag Fracht­kon­trol­len

Wenn Sie uns beauf­tra­gen, Ihre Luft­fracht an einem unse­rer Fracht­kon­troll­stand­or­te zu sichern, fül­len Sie bit­te den Auf­trag zur Fracht­kon­trol­le aus. Mit die­sen Infor­ma­tio­nen kön­nen unse­re Kon­troll­kräf­te sich opti­mal auf die Fracht vor­be­rei­ten und eine effi­zi­en­te Kon­trol­le durch­füh­ren.

Ent­haf­tungs­er­klä­rung

Damit wir Ihre Luft­fracht mit­tels Spreng­stoff­spür­hund, Snif­fer oder Hand­se­arch sichern kön­nen, benö­ti­gen wir Ihre Zustim­mung zur Öff­nung der Fracht. Bit­te fül­len Sie dazu das unten­ste­hen­de For­mu­lar aus.

All­ge­mei­ne Ent­haf­tungs­er­klä­rung

Sen­dungs­be­zo­ge­ne Ent­haf­tungs­er­klä­rung

Ein­la­ge­rung (folgt)

Wenn Sie Ihre Sen­dung in einem unse­rer Lager am Frank­fur­ter Flug­ha­fen ein­la­gern möch­ten, fül­len Sie bit­te die­sen Auf­trag aus und tei­len Sie uns Ihre Instruk­tio­nen mit. So kön­nen wir sicher­stel­len, dass Ihre Ware ord­nungs­ge­mäß gela­gert und behan­delt wird.

Über­sicht der Stand­or­te und Öff­nungs­zei­ten

In die­sem Doku­ment fin­den Sie die aktu­el­len Infos zu Fracht­kon­trol­len in Frank­furt und Ham­burg.

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

AGB Zoll und Fracht­kon­trol­le

AGB_​Schulungen