Zoll betrof­fe­ne Abga­ben

Ein Begriff in unse­rem Zoll Lexi­kon

Was sind “Betrof­fe­ne Abga­ben” im Zusam­men­hang von Zoll, Import und Export?

Im inter­na­tio­na­len Han­del begeg­nen Unter­neh­men häu­fig dem Begriff der “Betrof­fe­nen Abga­ben”. Aber was genau bedeu­tet das, und wel­che Rol­le spie­len die­se Abga­ben im Import- und Export­ge­schäft?

Betrof­fe­ne Abga­ben erklärt

Ein­fuhr­ab­ga­ben

Ein­fuhr­ab­ga­ben sind Steu­ern und Gebüh­ren, die beim Import von Waren in ein Land erho­ben wer­den. Dazu gehö­ren Zöl­le, Ein­fuhr­um­satz­steu­er und ggf. Ver­brauch­steu­ern. Die­se Abga­ben sol­len den inlän­di­schen Markt schüt­zen und zusätz­li­che Ein­nah­men für den Staat gene­rie­ren.

  • Bei­spiel Ein deut­sches Unter­neh­men impor­tiert Elek­tronik­kom­po­nen­ten aus Chi­na. Bei der Ein­fuhr nach Deutsch­land muss das Unter­neh­men Zöl­le und Ein­fuhr­um­satz­steu­er ent­rich­ten, basie­rend auf dem Waren­wert und der Zoll­ta­rif­num­mer der impor­tier­ten Güter.

Aus­fuhr­ab­ga­ben

In der EU, ein­schließ­lich Deutsch­land, kön­nen grund­sätz­lich Aus­fuhr­zöl­le für die Aus­fuhr von Waren erho­ben wer­den.  Aus­fuhr­ab­ga­ben sind jedoch weni­ger ver­brei­tet. Sie wer­den nur sel­ten fest­ge­setzt, da es im Inter­es­se der EU liegt, Waren in Dritt­län­der zu expor­tie­ren.

Aus­fuhr­ab­ga­ben wer­den haupt­säch­lich dann erho­ben, wenn die Welt­markt­prei­se für ein auf dem EU-Markt knap­pes Gut höher sind als die Prei­se auf dem EU-Markt selbst, um den Export die­ses Gutes unat­trak­ti­ver zu machen.

Sie sol­len also den Export bestimm­ter, oft stra­te­gisch wich­ti­ger Güter regu­lie­ren oder beschrän­ken.

Bedeu­tung für Ihr Unter­neh­men

Für Ihr Unter­neh­men sind die Kennt­nis­se über die betrof­fe­nen Abga­ben essen­ti­ell, um die Kos­ten und recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen im inter­na­tio­na­len Han­del kor­rekt zu kal­ku­lie­ren und zu erfül­len. Ins­be­son­de­re im Import kön­nen die Ein­fuhr­ab­ga­ben einen erheb­li­chen Teil der Gesamt­kos­ten aus­ma­chen und müs­sen in der Preis­ge­stal­tung berück­sich­tigt wer­den. Bei der Aus­fuhr hel­fen Kennt­nis­se über even­tu­el­le Abga­ben, uner­war­te­te Kos­ten zu ver­mei­den und die Com­pli­ance mit Export­vor­schrif­ten zu gewähr­leis­ten.

Zusam­men­fas­sung

Betrof­fe­ne Abga­ben, bestehend aus Ein­­fuhr- und Aus­fuhr­ab­ga­ben, sind ein wesent­li­cher Bestand­teil des inter­na­tio­na­len Han­dels. Sie beein­flus­sen sowohl die Kos­ten­struk­tur als auch die recht­li­chen Anfor­de­run­gen beim Import und Export von Waren. Ein fun­dier­tes Ver­ständ­nis die­ser Abga­ben ist für Unter­neh­men, die im inter­na­tio­na­len Han­del tätig sind, uner­läss­lich, um erfolg­reich und rechts­kon­form zu agie­ren.

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