Zoll illegale Beschäftigung
Ein Begriff in unserem Zoll Lexikon
Illegale Beschäftigung in Deutschland umfasst verschiedene Formen von Arbeitsverhältnissen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Die illegale Beschäftigung hat starke negative Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft. Sie kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen, gesetzestreue Unternehmen benachteiligen, die Rechte der Arbeitnehmer umgehen und die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer gefährden.
Die wichtigsten Formen illegaler Beschäftigung
Schwarzarbeit
Schwarzarbeit bezeichnet jede Art von Erwerbstätigkeit, die nicht bei den zuständigen Behörden angemeldet ist und damit gegen geltende Gesetze verstößt. Typische Formen von Schwarzarbeit sind beispielsweise:
- Beschäftigungsverhältnisse, die nicht bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden, um Sozialabgaben und Steuern für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu umgehen
- Handwerksleistungen, Nachhilfeunterricht oder Reinigungsarbeiten „auf die Hand“, bei denen Einnahmen nicht versteuert werden
- Illegale Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung
- Schattenwirtschaft mit „Unter-der-Hand-Verkäufen“
Beschäftigung von Personen ohne Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis
Betroffen sind oft Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch läuft, oder Migranten mit abgelehntem Asylbescheid. Da diese meist keine Arbeitserlaubnis erhalten, kommt es vor, dass sie illegal beschäftigt werden, z.B. in der Gastronomie, auf Baustellen oder in Privathaushalten. Die Arbeiter erhalten dann oft sehr niedrige Löhne ohne Sozialleistungen.
Für die Arbeitgeber kann die illegale Anstellung von Ausländern ohne Papiere drastische Strafen nach sich ziehen. Es drohen hohe Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Bei Wiederholung sind auch Freiheitsstrafen möglich.
Verstoß gegen Mindestlohnregelungen
Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns ist verboten und kann ebenfalls bestraft werden. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern weniger als den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen, verstoßen gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG).
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,42 Euro brutto pro Stunde.
Scheinselbstständigkeit
Als Scheinselbstständigkeit bezeichnet man eine Erwerbssituation, bei der eine Tätigkeit formal als selbstständige Tätigkeit deklariert wird, obwohl es sich faktisch um eine abhängige Beschäftigung handelt.
Motiv für eine solche Scheinselbstständigkeit ist meist, Sozialabgaben und Steuern zu umgehen. Während Unternehmen für Angestellte Sozialabgaben zahlen müssen, gilt dies nicht bei Beauftragung von Selbstständigen. Manche Unternehmen zwingen ihre Angestellten daher dazu, sich selbstständig zu machen, beschäftigen diese aber wie bisher weiterhin.
Oft ist es schwer zu unterscheiden, ob jemand wirklich selbstständig arbeitet oder nur so tut als ob. Wenn beispielsweise jemand offiziell selbstständig ist, aber faktisch wie ein normaler Angestellter arbeitet, spricht man von Scheinselbstständigkeit.
Typische Anzeichen für eine Scheinselbstständigkeit sind:
- Die Person arbeitet hauptsächlich oder sogar nur für einen Auftraggeber.
- Sie hat keine eigenen Angestellten.
- Sie muss sich an Weisungen des Auftraggebers halten und ist nicht frei in ihrer Arbeitsgestaltung.
- Sie trägt kein unternehmerisches Risiko, sondern wird bezahlt wie ein Angestellter.
Die Rolle der Zollbehörden
Der deutsche Zoll spielt bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit eine wichtige Rolle. Es ist eine der Hauptaufgaben der Zollbehörden.
Eine der wichtigsten Strategien, die der Zoll zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit einsetzt, ist die Durchführung von Prüfungen bei Unternehmen.
Bei diesen Kontrollen vor Ort überprüfen die Zollbeamten stichprobenartig oder bei konkretem Verdacht, ob Unternehmen gegen geltende Arbeits‑, Sozialversicherungs- und Steuergesetze verstoßen.
Der Zoll kontrolliert zum Beispiel Arbeitsverträge. Er schaut, ob die Firmen alle Abgaben korrekt bezahlen, also ob alle Beschäftigungsverhältnisse ordnungsgemäß angemeldet und die Mitarbeiter korrekt sozialversichert sind.
Ebenso wird kontrolliert, ob der Mindestlohn gezahlt wird und ob illegal Beschäftigte aus dem Ausland tätig sind.
Ziel dieser oft überraschend durchgeführten Prüfungen beim Arbeitgeber ist es, Verstöße gegen Arbeits- und Sozialstandards oder Steuerhinterziehung aufzudecken und konsequent zu ahnden. Die Kontrollen sollen helfen, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung einzudämmen, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und die Sozialkassen zu schützen.
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