Zoll Defi­ni­ti­on

Ein Begriff in unse­rem Zoll Lexi­kon

Was ist die Defi­ni­ti­on von “Zoll” im inter­na­tio­na­len Han­del?

Bei der Beschäf­ti­gung mit inter­na­tio­na­lem Han­del stößt man häu­fig auf den Begriff “Zoll”. Aber was beinhal­tet sei­ne Defi­ni­ti­on genau, und wel­che Rol­le spielt die Zoll­be­hör­de in Deutsch­land in die­sem Zusam­men­hang?

Zoll ist eine Abga­be, die von einer Regie­rung auf impor­tier­te und manch­mal (sel­ten!) auch auf expor­tier­te Waren erho­ben wird.

Die­se Abga­ben die­nen ver­schie­de­nen Zwe­cken: Sie kön­nen als Ein­nah­me­quel­le für den Staat, als Schutz für die ein­hei­mi­sche Indus­trie vor aus­län­di­scher Kon­kur­renz oder zur Regu­lie­rung des Han­dels aus poli­ti­schen oder wirt­schaft­li­chen Grün­den ein­ge­setzt wer­den.

Der Zoll betrifft sowohl die finan­zi­el­le Belas­tung (die abzu­füh­ren­den Abga­ben) als auch die regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen im grenz­über­schrei­ten­den Han­del.

Zoll­ab­wick­lung als Kern­pro­zess

Die Zoll­ab­wick­lung beinhal­tet die Dekla­ra­ti­on von Waren bei der Ein- oder Aus­fuhr, die Berech­nung der Zoll­ge­büh­ren und die Ein­hal­tung aller rele­van­ten Bestim­mun­gen und Geset­ze. Die­ser Pro­zess ist ent­schei­dend für die Com­pli­ance im inter­na­tio­na­len Han­del.

Bei­spiel für die Anwen­dung von Zoll

Ein Unter­neh­men in Deutsch­land impor­tiert Tex­ti­li­en aus Indi­en. Gemäß der Zoll­de­fi­ni­ti­on müs­sen bei der Ein­fuhr in Deutsch­land Zoll­ge­büh­ren gezahlt wer­den, die sich nach dem Wert der Waren und der Art der Tex­ti­li­en rich­ten.

Dar­über­hin­aus müs­sen im Pro­zess der Zoll­ab­wick­lung auch alle rele­van­ten Doku­men­te erstellt und Vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten wer­den.

Der Zoll als Behör­de

In Deutsch­land wird der Begriff “Zoll” auch für die Behör­de ver­wen­det, die für Zoll­auf­ga­ben zustän­dig ist. Die­se Behör­de, die größ­te nach­ge­ord­ne­te Behör­de des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen.

Die deut­sche Zoll­be­hör­de glie­dert sich in die Gene­ral­zoll­di­rek­ti­on in Bonn, 41 Haupt­zoll­äm­ter, 247 Zoll­äm­ter und 8 Zoll­fahn­dungs­äm­ter.

Die­se Struk­tur ermög­licht es, viel­fäl­ti­ge Auf­ga­ben im Bereich der Zoll­ab­wick­lung, Über­wa­chung und Durch­set­zung von Zoll­vor­schrif­ten zu erfül­len.

 

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