Zoll Freigrenze
Ein Begriff in unserem Zoll Lexikon
Was versteht man unter der Zollfreigrenze?
Die Zollfreigrenze definiert einen Warenwert, bis zu dem Sendungen aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden können, ohne dass Zoll anfällt. Allerdings muss auch unterhalb der Zollfreigrenze grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden.
Die Zollfreigrenze liegt derzeit für alle Warensendungen bei 150 Euro. Das bedeutet, Sendungen aus einem Drittland mit einem Warenwert von maximal 150 Euro können zollfrei importiert werden. Es fallen keine Zollgebühren an.
Jedoch müssen auch bei Warenwerten unter 150 Euro 19% Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. Eine Ausnahme bilden Abgaben unter 1 Euro, die nicht erhoben werden.
Rechenbeispiele
Beispiel 1: Sie bestellen ein T‑Shirt aus einem Drittland zum Preis von 5 Euro. Da der Warenwert unterhalb der Zollfreigrenze liegt, müssen Sie keinen Zoll bezahlen. Die berechnete Einfuhrumsatzsteuer würde 0,95 Euro betragen. Da dieser Betrag unter 1 Euro liegt, müssen Sie in diesem konkreten Fall auch keine Einfuhrumsatzsteuer entrichten.
Beispiel 2: Sie bestellen ein T‑Shirt aus einem Drittland zum Preis von 35 Euro. Da der Warenwert unterhalb der Zollfreigrenze liegt, müssen Sie keinen Zoll bezahlen. Jedoch werden 19% Einfuhrumsatzsteuer auf den Warenwert fällig, also 6,65 Euro.
Beispiel 3: Sie bestellen T‑Shirts zum Preis von 150,- Euro, die Transportkosten betragen 20,- Euro. Insgesamt zahlen Sie also 170,- Euro.
- Zollpflichtiger Sachwert: 150 Euro (auf Transportkosten wird kein Zoll erhoben)
Zoll: 18 Euro (Zollsatz für Textilien hier 12%) - Bemessungsgrundlage Einfuhrumsatzsteuer:
150 Euro Warenwert + 20 Euro Transportkosten + 18 Euro Zoll = 188 Euro
Einfuhrumsatzsteuer: 19% von 188 Euro = 35,72 Euro - Fällige Abgaben:
18 Euro Zoll + 35,72 Euro Einfuhrumsatzsteuer
Insgesamt 53,72 Euro
Ausgenommen von der Zollfreiheit sind Alkohol, Tabakwaren und Parfüms.
Bedeutung für Ihr Unternehmen
Für ein Unternehmen, das regelmäßig Waren aus Drittländern importiert, spielen die Freigrenzen beim Import in der Praxis kaum eine Rolle.
Bei gewerblichen Wareneinfuhren liegt der Warenwert wohl meistens über 150 Euro, so dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ohnehin anfallen. Der Trick durch die Aufsplittung einer Bestellung in mehrere Pakete mit Werten unterhalb der Freigrenze Zoll zu sparen ist rechtlich nicht zulässig!
Kalkulieren Sie daher bei Importen im Unternehmenskontext immer die anfallenden Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer ein. Dies ist der rechtssichere und korrekte Weg.
Eine Optimierung Ihrer Importkosten kann durch die Wahl zolltarifbegünstigter Waren, eine sachgerechte Warenbeschreibung in der Zollanmeldung sowie durch Zolllagerverfahren erreicht werden.
Zusammenfassung
Die Zollfreigrenze ermöglicht die zollfreie Einfuhr von Warensendungen bis 150 Euro Warenwert. Jedoch fallen in der Regel Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern an.
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