Zoll Gebüh­ren Rech­ner

Ein Begriff in unse­rem Zoll Lexi­kon

Wie funk­tio­niert ein Zoll Gebüh­ren­rech­ner?

Ein Zoll­ge­büh­ren­rech­ner ist ein Online-Tool oder eine App, mit der man die anfal­len­den Ein­fuhr­zöl­le und ‑steu­ern für Sen­dun­gen aus Nicht-EU-Län­­dern nach Deutsch­land schnell berech­nen kann. Die­se Gebüh­ren vari­ie­ren je nach Art und Wert der Ware, sowie dem Ursprungs­land.

Die­se Tools kön­nen dabei hel­fen, uner­war­te­te Kos­ten bei der Ein­fuhr von Waren zu ver­mei­den und eine fun­dier­te Ent­schei­dung über den Import von Waren aus dem Aus­land zu tref­fen.

Als Grund­la­ge der Berech­nung muss man bei den Zoll­ge­büh­ren­rech­nern Anga­ben zur indi­vi­du­el­le Sen­dung ein­ge­ben. Wel­che Daten abge­fragt wer­den, ist von Rech­ner zu Rech­ner ver­schie­den. Üblich sind zum Bei­spiel

  • Her­kunfts­land
  • Waren­wert
  • Gewicht
  • Art der Ware (z.B. Klei­dung, Elek­tro­nik, etc.)

Anhand die­ser Anga­ben und auf Basis der aktu­el­len Zoll­ta­ri­fe berech­net der Zoll­rech­ner dann auto­ma­tisch die anfal­len­den Zoll­ge­büh­ren.

Ein guter Rech­ner ermit­telt

  • Ein­fuhr­um­satz­steu­er
  • Höhe des Zolls (abhän­gig vom Zoll­ta­rif der Ware)
  • Gege­be­nen­falls Ver­brauch­steu­ern oder beson­de­re Ver­brauch­steu­ern
  • Bear­bei­tungs­ge­bühr des Zolls (fällt nur in beson­de­ren Fäl­len an, die “nor­ma­le” Ver­wal­tungs­ar­beit des Zolls ist kos­ten­frei)

So kann man als Impor­teur oder Emp­fän­ger einer Sen­dung aus einem Nicht-EU-Land schon vor­ab genau ein­se­hen, mit wel­chen Zoll­kos­ten bei der Ein­fuhr nach Deutsch­land unge­fähr zu rech­nen ist. Dies erleich­tert die unter­neh­me­ri­sche Kal­ku­la­ti­on und Zuord­nung der Gebüh­ren.

In der Pra­xis haben öffent­lich zugäng­li­che Rech­ner lei­der nur einen sehr ein­ge­schränk­ten Funk­ti­ons­um­fang. Sie rich­ten sich oft an Pri­vat­per­so­nen, die eine Inter­net­be­stel­lung prü­fen wol­len, oder fest­stel­len wol­len, ob für auf Rei­sen mit­ge­brach­ten Waren Zoll anfällt.

Bes­se­re Rech­ner sind oft kos­ten­pflich­tig oder in geschüt­zen Berei­chen von Unter­neh­mens­web­sei­ten ver­bor­gen.

Bei­spie­le für sol­che Zoll Gebüh­ren­rech­ner sind der kos­ten­lo­se Abga­ben­rech­ner des Zolls auf der offi­zi­el­len Web­site des deut­schen Zolls oder der kos­ten­pflich­ti­ge Zoll­rech­ner der Stif­tung Waren­test.

Für Unter­neh­men emp­fiehlt sich i.d.R. die Zusam­men­ar­beit mit pro­fes­sio­nel­len Zoll­dienst­leis­tern. In den ein­fa­chen Rech­nern, die Sie im Inter­net fin­den, kann die kom­pli­zier­te Situa­ti­on für gewerb­li­chen Import nicht volls­än­dig berech­net wer­den.

Eine Zoll­agen­tur kann Ihnen auch Wege auf­zei­gen, die Gebüh­ren so gering wie mög­lich zu gestal­ten, indem bei­spiels­wei­se Prä­fe­ren­zen oder spe­zi­fi­sche Beson­der­hei­ten ein­zel­ner Her­kunfts­län­der genutzt wer­den.

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