Zoll Nach­er­he­bung

Ein Begriff in unse­rem Zoll Lexi­kon

Was ist eine Zoll Nach­er­he­bung?

Eine Zoll­nach­er­he­bung ist ein nach­träg­li­ches Ver­fah­ren der Zoll­be­hör­den, bei dem Ein­fuhr­ab­ga­ben erho­ben wer­den, die bei der ursprüng­li­chen Zoll­ab­fer­ti­gung nicht oder nicht in aus­rei­chen­der Höhe fest­ge­setzt wur­den.

Das kann ver­schie­de­ne Grün­de haben, bei­spiels­wei­se wenn der Ein­füh­rer unvoll­stän­di­ge oder feh­ler­haf­te Anga­ben gemacht hat, oder wenn sich im Nach­hin­ein her­aus­stellt, dass die Waren unter eine ande­re Zoll­ta­rif­num­mer fal­len als ursprüng­lich ange­nom­men.

Die Zoll­be­hör­den sind berech­tigt, inner­halb einer bestimm­ten Ver­jäh­rungs­frist eine Nach­er­he­bung durch­zu­füh­ren.

Grün­de für eine Nach­er­he­bung

Bei­spiel 1: Neh­men wir an, ein deut­sches Unter­neh­men impor­tiert Auto­tei­le aus Chi­na. Bei der Zoll­an­mel­dung wird eine Zoll­ta­rif­num­mer ver­wen­det, für die ein Zoll­satz von 3,5% gilt. Eini­ge Mona­te spä­ter stellt das Haupt­zoll­amt bei einer Prü­fung fest, dass eigent­lich eine ande­re Tarif­num­mer mit einem Zoll­satz von 4,5% hät­te ver­wen­det wer­den müs­sen. Das Zoll­amt erlässt einen Nach­er­he­bungs­be­scheid und for­dert die Dif­fe­renz von 1% nach. Zusätz­lich kön­nen Zin­sen fäl­lig wer­den.

Bei­spiel 2: Stel­len Sie sich vor, ein deut­sches Unter­neh­men impor­tiert elek­tro­ni­sche Bau­tei­le aus einem Nicht-EU-Land. Bei der Zoll­an­mel­dung gibt das Unter­neh­men ver­se­hent­lich einen nied­ri­ge­ren Waren­wert an, weil es inter­ne Trans­port­kos­ten im Lie­fer­land nicht mit ein­be­rech­net. Die­ser Feh­ler wird bei einer spä­te­ren Prü­fung durch den Zoll ent­deckt, und es erfolgt eine Nach­er­he­bung der Zoll­ab­ga­ben auf Basis des kor­rek­ten Waren­werts.

Für Unter­neh­men ist es wich­tig, Zoll­an­mel­dun­gen immer sorg­fäl­tig und kor­rekt durch­zu­füh­ren, um das Risi­ko von Nach­er­he­bun­gen zu redu­zie­ren. Dazu gehö­ren

  • die genaue Bestim­mung des Zoll­werts,
  • die kor­rek­te Ein­rei­hung der Waren
  • und die Beach­tung von Ein­fuhr­ver­bo­ten und ‑beschrän­kun­gen.

Beach­ten Sie, dass bei Impor­ten aus EU-Län­­dern nor­ma­ler­wei­se kei­ne Zöl­le anfal­len, so dass hier eine Nach­er­he­bung in der Regel kei­ne Rol­le spielt. Anders sieht es bei der Ein­fuhr aus Dritt­län­dern aus – hier müs­sen Sie mit der kor­rek­ten Zoll­ab­wick­lung beson­ders sorg­fäl­tig sein, um unlieb­sa­me Über­ra­schun­gen durch eine Zoll­nach­er­he­bung zu ver­mei­den.

Nach­er­he­bun­gen ver­mei­den: Gut geplant ist halb gewon­nen

Um sol­che Situa­tio­nen zu ver­mei­den, ist es rat­sam, sich im Vor­feld gründ­lich mit den Vor­schrif­ten aus­ein­an­der­zu­set­zen und alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen akku­rat und voll­stän­dig zu erfas­sen.

Bei Unsi­cher­hei­ten oder kom­ple­xen Sach­ver­hal­ten kann die Bera­tung durch einen Zoll­ex­per­ten oder eine Zoll­agen­tur sinn­voll sein. Die­se Fach­leu­te sind mit den fei­nen Details der Zoll­vor­schrif­ten ver­traut und kön­nen dabei hel­fen, Feh­ler­quel­len zu iden­ti­fi­zie­ren und zu besei­ti­gen.

Die Zoll­ex­per­ten ste­hen Ihnen ger­ne mit Rat und Tat zur Sei­te.

Kos­ten

Zoll­fra­gen? Wir ken­nen uns aus!

Die Zoll­ex­per­ten GmbH ist Ihr zuver­läs­si­ger Part­ner für die Zoll­ab­wick­lung. Wir über­neh­men für Sie alle Auf­ga­ben rund um den Zoll, damit Sie sich auf Ihr Kern­ge­schäft kon­zen­trie­ren kön­nen.

Unse­re erfah­re­nen Mit­ar­bei­ter sind mit den kom­ple­xen Anfor­de­run­gen des inter­na­tio­na­len Zoll­rechts ver­traut.

So kön­nen wir dafür sor­gen, dass Ihre Zoll­an­mel­dun­gen schnell, feh­ler­frei und rechts­kon­form abge­wi­ckelt wer­den.

Tel 06142 48 145 00
Kos­ten