Als Impor­teur oder Expor­teur von Waren wis­sen Sie, wie wich­tig es ist, die rich­ti­gen Ver­zol­lungs­pro­zes­se ein­zu­hal­ten, um Ver­zö­ge­run­gen und mög­li­che Stra­fen zu ver­mei­den.

In die­sem Bei­trag möch­ten wir Ihnen einen Über­blick dar­über geben, wel­che Waren ver­zollt wer­den müs­sen und wel­che Aspek­te Sie bei der Ver­zol­lung beach­ten soll­ten. Mit die­sem Wis­sen kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Ihre Waren kor­rekt und effi­zi­ent abge­wi­ckelt wer­den und damit Ihr Geschäft rei­bungs­los läuft.

Ver­zol­len müs­sen Sie Waren , die Sie aus einem Dritt­land nach Deutsch­land impor­tie­ren und die für den gewerb­li­chen oder pri­va­ten Gebrauch bestimmt sind.

Hier ist eine Lis­te von Bei­spie­len für Waren, die man ver­zol­len muss:

  1. Elek­tro­nik wie Smart­phones, Lap­tops und Kame­ras
  2. Klei­dung, Schu­he und Acces­soires
  3. Lebens­mit­tel und Geträn­ke
  4. Kunst­wer­ke, Anti­qui­tä­ten und Samm­ler­stü­cke
  5. Roh­stof­fe und Halb­fa­bri­ka­te
  6. Maschi­nen, Werk­zeu­ge und Anla­gen
  7. Che­mi­ka­li­en, Pes­ti­zi­de und sons­ti­ge gefähr­li­che Güter
  8. Tabak­wa­ren und Alko­hol
  9. Medi­zi­ni­sche Gerä­te und Arz­nei­mit­tel
  10. Kraft­fahr­zeu­ge und Zwei­rä­der

Hier­bei müs­sen Zöl­le, Abga­ben und even­tu­ell auch Steu­ern berech­net und gezahlt wer­den. Die Höhe der Zöl­le und Abga­ben ist abhän­gig von der Art der Waren, dem Land, aus dem sie impor­tiert wer­den, und den gel­ten­den Han­dels­vor­schrif­ten.

Die Zoll­ver­wal­tung in Deutsch­land ist dafür ver­ant­wort­lich, sicher­zu­stel­len, dass alle ein­ge­führ­ten Waren ord­nungs­ge­mäß dekla­riert, ver­zollt und ver­steu­ert wer­den.

Zöl­le regu­lie­ren unfai­ren Wett­be­werb

Eine der wich­tigs­ten Auf­ga­ben der Zöl­le ist es, fai­re Wett­be­werbs­be­din­gun­gen zu schaf­fen bzw. unfai­re Preis­ge­stal­tung bei Waren aus dem Aus­land aus­zu­glei­chen. Damit soll die deut­sche Indus­trie geschützt wer­den.

Dazu zwei Bei­spie­le:

Bei der Ein­fuhr von Beklei­dung aus Tex­ti­li­en fal­len ver­hält­nis­mä­ßig hohe Zoll­sät­ze zwi­schen 8% und 12% an. Dies dient dem Schutz der euro­päi­schen und spe­zi­ell der deut­schen Tex­til­in­dus­trie.

Ohne Zöl­le wäre es für aus­län­di­sche Her­stel­ler viel ein­fa­cher, Tex­ti­li­en zu Dum­ping­prei­sen auf dem deut­schen Markt anzu­bie­ten. Die ein­hei­mi­schen Pro­du­zen­ten könn­ten preis­lich nicht mit­hal­ten.

Mit­hil­fe der Zöl­le wer­den die Import­prei­se ange­ho­ben, so dass fai­re Wett­be­werbs­be­din­gun­gen ent­ste­hen. Ähn­lich ver­hält es sich auch bei Beklei­dungs­zu­be­hör (Hand­schu­he, Gür­tel etc.), Hand­ta­schen und Schu­hen, die Zoll­sät­ze von 3% bis 17% unter­lie­gen.

Auch im Fahr­rad­markt die­nen Zöl­le dem Schutz der deut­schen Her­stel­ler. Fahr­rä­der wer­den mit einem Zoll von 14% belegt.

Zusätz­lich kommt bei Fahr­rad-Impor­­ten aus Chi­na ein Anti­dum­ping­zoll von 48,5% oben­drauf. Anti­dum­ping­zöl­le sol­len ver­hin­dern, dass aus­län­di­sche Unter­neh­men Waren zu extrem nied­ri­gen Prei­sen auf den Markt wer­fen und so gezielt Kon­kur­renz­un­ter­neh­men ver­drän­gen. Die hohen Zoll­sät­ze glei­chen die Preis­vor­tei­le chi­ne­si­scher Fahr­rad­her­stel­ler aus.

Es ist wich­tig, dass Sie die gel­ten­den Han­dels­vor­schrif­ten und ‑bestim­mun­gen ken­nen, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre Waren kor­rekt ver­zollt wer­den.

Doku­men­te wie zum Bei­spiel der Fracht­brief und der Kauf­ver­trag müs­sen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, um die Waren ver­zol­len zu kön­nen.

Es ist auch wich­tig, dass Ihre Waren die not­wen­di­gen Zer­ti­fi­zie­run­gen und Zulas­sun­gen haben, um in Deutsch­land ver­kauft wer­den zu dür­fen. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel CE-Ken­n­­zei­chen für Elek­tro­ge­rä­te, die Ein­hal­tung von Lebens­mit­tel­si­cher­heits­stan­dards oder Sicher­heits­an­for­de­run­gen bei Kin­der­spiel­zeug.

Grund­sätz­lich emp­fiehlt es sich, die Unter­stüt­zung einer Zoll­agen­tur in Anspruch zu neh­men, um sicher­zu­stel­len, dass alle Ver­fah­ren kor­rekt durch­ge­führt wer­den.

Müs­sen auch Roh­stof­fe beim import ver­zollt wer­den?

Ja, Roh­stof­fe wie Öl, Gas, Metal­le, Edel­stei­ne aber auch Holz, Getrei­de oder Kunst­stoff­gra­nu­la­te müs­sen beim Import nach Deutsch­land ver­zollt wer­den.

Roh­stof­fe stam­men oft aus Län­dern mit güns­ti­ge­ren För­der­be­din­gun­gen oder Lohn­kos­ten. Ohne Ver­zol­lung könn­ten sie ein­fach und güns­tig nach Deutsch­land ein­ge­führt und weit unter Markt­wert ange­bo­ten wer­den.

Die Ver­zol­lung von Roh­stof­fen soll ver­hin­dern, dass die Prei­se bestimm­ter Roh­stof­fe auf dem deut­schen Markt künst­lich gedrückt wer­den. Die Ein­fuhr­ab­ga­ben sor­gen dafür, dass Importroh­stof­fe zu ähn­li­chen Prei­sen gehan­delt wer­den kön­nen wie inlän­di­sche Roh­stof­fe.

Die kon­kre­ten Zoll­sät­ze hän­gen von den bi- und mul­ti­la­te­ra­len Han­dels­ver­ein­ba­run­gen ab.

Wich­ti­ge Roh­stof­fe beim Import sind zum Bei­spiel:

  1. Öl und Gas
  2. Metal­le wie Kup­fer, Alu­mi­ni­um und Gold
  3. Edel­stei­ne und Schmuck­roh­stof­fe wie Gold, Sil­ber, Pla­tin, Per­len, Bern­stein uvm.
  4. Holz und Papier­pro­duk­te
  5. Tex­til­roh­stof­fe wie Baum­wol­le und Wol­le
  6. Land­wirt­schaft­li­che Roh­stof­fe wie Getrei­de und Früch­te
  7. Kunst­stof­fe und syn­the­ti­sche Mate­ria­li­en
  8. Mine­ra­li­en wie Kalk­stein und Kao­lin

Ins­ge­samt stel­len die Ein­fuhr­ab­ga­ben auf Roh­stof­fe sicher, dass die deut­sche roh­stoff­ver­ar­bei­ten­de Indus­trie inter­na­tio­nal wett­be­werbs­fä­hig bleibt.

Für impor­tie­ren­de Unter­neh­men ist der büro­kra­ti­sche Auf­wand lei­der ein Hin­der­nis im täg­li­chen Geschäft.

Unse­re Exper­ten bei der Die Zoll­ex­per­ten GmbH ste­hen Ihnen zur Sei­te, um Ihnen bei der Ver­zol­lung zu hel­fen. Kon­tak­tie­ren Sie uns, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre Waren rei­bungs­los und effi­zi­ent abge­wi­ckelt wer­den.

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