In die­sem Arti­kel wer­den wir uns mit dem The­ma Clea­ring­ge­büh­ren bei der Zoll­ab­fer­ti­gung befas­sen.

Clea­ring­ge­büh­ren sind Gebüh­ren, die im Zusam­men­hang mit der Zoll­ab­fer­ti­gung von Waren anfal­len. Sie wer­den von Spe­­di­­ti­ons- oder Logis­tik­un­ter­neh­men oder Zoll­agen­tu­ren in Rech­nung gestellt, die mit der Abwick­lung der Zoll­for­ma­li­tä­ten beauf­tragt wur­den.

Die Clea­ring­ge­büh­ren kön­nen ver­schie­de­ne Dienst­leis­tun­gen abde­cken, wie z.B.

  • die Abfer­ti­gung von Zoll­do­ku­men­ten,
  • die Über­wa­chung von Zoll­an­for­de­run­gen und ‑regu­lie­run­gen,
  • die Hand­ha­bung von Ein­sprü­chen
  • und die Ver­wal­tung von Zoll­zah­lun­gen.

Die Höhe der Clea­ring­ge­büh­ren hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie z.B. dem Wert und der Art der impor­tier­ten oder expor­tier­ten Waren, der Kom­ple­xi­tät der Zoll­for­ma­li­tä­ten und den anfal­len­den Arbeits­kos­ten.

Häu­fig wer­den die Clea­ring­ge­büh­ren als fes­ter Betrag oder als Pro­zent­satz des Waren­werts berech­net.

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