Die Zollabfertigung wird von Zollbeamten durchgeführt, die für die zuständige Zollbehörde arbeiten. Diese Beamten haben die Aufgabe, die Einhaltung von Zollvorschriften zu überwachen, insbesondere wenn Waren in ein anderes Land importiert oder exportiert werden.

Bei der Zollabfertigung werden vom Zoll die Waren und die dazugehörigen Dokumente darauf überprüft,

  • ob der Import bzw. Export zulässig ist.
  • ob die Angeben in den Dokumenten mit der tatsächlich über die Grenze transportierte Ware übereinstimmen.

Die Zollabfertigung wird als beim tatsächlichen Grenzübertritt von den Zollbeamten gemacht.

Umgangssprachlich wird der Begriff aber auch dafür verwendet, die entsprechenden Formulare vorzubereiten und an den Zoll zu übermitteln. Die sind Arbeitsschritte die ein Importeur oder Exporteur selbst macht. Sie können aber auch externe Unternehmen damit beauftragen den Papierkram für Sie zu erledigen.

Dabei wird die “Zollabfertigung” auch von beauftragten Speditions- oder Logistikunternehmen durchgeführt, die über entsprechende Expertise und Erfahrung in der Zollabwicklung verfügen. In diesem Fall werden sie im Namen des Importeurs oder Exporteurs tätig und tragen die Verantwortung dafür, dass alle Zollvorschriften ordnungsgemäß eingehalten werden.

Einige Dienstleister sind ausdrücklich darauf spezialisiert, die Zollabfertigung vorzubereiten und durchzuführen. Diese Firmen nennen sich z.B. “Zollagentur”.

Ihre Zollagentur

Die Zollexperten nehmen Ihnen die komplizierte Arbeit der Zollabfertigung ab. 

Tel 06142 48 145 00