Impor­te aus den USA erfor­dern die rich­ti­ge Ver­zol­lung. In die­sem Arti­kel zei­gen wir Ihnen die Schlüs­sel­schrit­te, um den Pro­zess erfolg­reich abzu­schlie­ßen und Ver­zö­ge­run­gen zu ver­mei­den.

Die Ver­zol­lung von Impor­ten aus den USA nach Deutsch­land kann je nach Art der Waren unter­schied­lich ablau­fen. Hier sind jedoch eini­ge all­ge­mei­ne Schrit­te, die übli­cher­wei­se nötig sind:

1. Ein­fuhr­an­mel­dung: Der Impor­teur (oder sein Zoll­agent) muss eine Ein­fuhr­an­mel­dung bei der deut­schen Zoll­be­hör­de ein­rei­chen. Die­se Anmel­dung erfolgt grund­sätz­lich über das Zoll­por­tal ATLAS. ATLAS steht für “Auto­ma­ti­sier­tes Tarif- und Loka­les Zoll­ab­wick­lungs­sys­tem” und ist das zen­tra­le IT-Sys­­tem der deut­schen Zoll­ver­wal­tung für die Abwick­lung von Ein­­fuhr- und Aus­fuhr­ver­fah­ren.

ATLAS ermög­licht den elek­tro­ni­schen Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen zwi­schen den am Zoll­ver­fah­ren betei­lig­ten Par­tei­en, wie z.B. dem Impor­teur, Spe­di­teur, Zoll­agen­ten und der Zoll­be­hör­de. Durch die elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung von Daten, Doku­men­ten und Zah­lun­gen kann der Zoll­pro­zess schnel­ler und effi­zi­en­ter abge­wi­ckelt wer­den.

Wenn Sie Ihre USA Impor­te von einer Zoll­agen­tur abwi­ckeln las­sen, spa­ren Sie sich die Kos­ten und den IT-Auf­­­wand, im eige­nen Unter­neh­men eine Anbin­dung an das Zoll­por­tal pfle­gen zu müs­sen. Die Zoll­agen­tur hat selbst­ver­ständ­lich eine aktu­el­le Anbin­dung und erfah­re­ne Exper­ten, um alle Ein­ga­ben schnell und feh­ler­frei für Sie zu erle­di­gen.

2. Zoll­ta­rif­num­mer: Jede Ware muss einer Zoll­ta­rif­num­mer zuge­ord­net wer­den. Die Zoll­ta­rif­num­mer gibt Auf­schluss über die Art, Beschaf­fen­heit und Ver­wen­dungs­zweck der Ware. Die­se Num­mer bestimmt den Zoll­satz, der auf die Ware ange­wen­det wird.

Die kor­rek­te Zuord­nung der Zoll­ta­rif­num­mer ist sehr wich­tig, da sie Aus­wir­kun­gen auf den Zoll­satz, die Ein­fuhr­ab­ga­ben und die Ein­fuhr­for­ma­li­tä­ten hat. Eine fal­sche Klas­si­fi­zie­rung kann zu Zoll­stra­fen, Rück­sen­dun­gen von Waren und ande­ren uner­wünsch­ten Fol­gen füh­ren.

3. Zoll­be­rech­nung: Der Zoll­be­trag ist eine Abga­be, die auf Waren erho­ben wird, die in ein Land impor­tiert wer­den. Es ist der Betrag, den der Impor­teur an den Zoll zah­len muss, um die Waren in das Ziel­land ein­füh­ren zu kön­nen.

Der Zoll­be­trag wird auf Basis des Zoll­sat­zes und des Waren­werts berech­net. Der Waren­wert umfasst den Preis der Ware plus alle Ver­­­sand- und Ver­si­che­rungs­kos­ten für den Trans­port von den USA bis zur Ankunft in Deutsch­land.

4. Ein­fuhr­um­satz­steu­er: Wenn Waren aus den USA nach Deutsch­land impor­tiert wer­den, müs­sen sie bei der Ein­fuhr in Deutsch­land ver­steu­ert werden.Die Ein­fuhr­um­satz­steu­er wird auf den Wert der Waren, den Ver­sand und gege­be­nen­falls auch auf den Zoll­be­trag erho­ben.

Der aktu­el­le Satz für die Ein­fuhr­um­satz­steu­er in Deutsch­land beträgt 19 %, kann aber je nach Art der Waren und ande­ren Fak­to­ren vari­ie­ren.

5. Sicher­heits­leis­tung: Wenn der Zoll­wert der Ware über einem bestimm­ten Betrag liegt, muss der Impor­teur eine Sicher­heits­leis­tung hin­ter­le­gen. Die­se Sicher­heits­leis­tung wird meist in Form einer Kau­ti­on oder Bank­bürg­schaft hin­ter­legt. Damit min­dert der Staat das Risi­ko eines Abga­­ben- oder Steu­er­aus­falls.

6. Kon­trol­le: Die Zoll­be­hör­de kann in Ein­zel­fäl­len die Ware kon­trol­lie­ren. Die Kon­trol­len die­nen dazu, sicher­zu­stel­len, dass die Ein­fuhr­vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten wer­den und dass kei­ne ver­bo­te­nen oder gefähr­li­chen Waren ins Land gelan­gen.

Ob eine Kon­trol­le durch­ge­führt wird, hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se der Art und Men­ge der Waren, das ver­mu­te­te Risi­ko von Ver­stö­ßen gegen die Ein­fuhr­vor­schrif­ten und die ver­füg­ba­ren Res­sour­cen des Zolls.

7. Frei­ga­be: Wenn die Ware den Zoll­vor­schrif­ten ent­spricht und die erfor­der­li­chen Zah­lun­gen geleis­tet wur­den, wird sie frei­ge­ge­ben und kann vom Impor­teur abge­holt wer­den.

Beach­ten Sie bit­te auch, dass die genau­en Schrit­te und Anfor­de­run­gen bei der Ver­zol­lung von Impor­ten aus den USA nach Deutsch­land je nach Art der Waren und den gel­ten­den Zoll­vor­schrif­ten vari­ie­ren kön­nen. Es ist daher rat­sam, einen erfah­re­nen Zoll­agen­ten zu kon­sul­tie­ren, um sicher­zu­stel­len, dass alle erfor­der­li­chen Schrit­te durch­ge­führt wer­den.

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