Grundsätzlich kann sich jeder gewerbliche Anbieter als Zollagentur bezeichnen. Der Begriff ist nicht geschützt oder an Voraussetzungen geknüpft – anders als z.B. die streng geregelte Bewilligung als AEO (Authorized Economic Operator.
In der Praxis ist eine Zollagentur ein Dienstleister, der Unternehmen bei der Abwicklung von Zollangelegenheiten unterstützt. Die Zollagentur arbeitet also im Auftrag von Unternehmen, um Zollabfertigungen und andere zollrelevante Angelegenheiten zu erledigen
Die Zollexperten nehmen Ihnen die komplizierte Arbeit der Zollabfertigung ab.
Tel 06142 48 145 00